Die Hausordnung
Le règlement intérieur

A.   Allgemeines

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und wird auf diesem durch den Mieter/die Mieterin mittels Unterschrift bestätigt und angenommen.

 

B.   Benutzungsrechte

Das Berghaus Flügelrad dient in erster Linie der Nutzung durch die Vereinsmitglieder an Mitgliederanlässen, kann aber durch Dritte (Einzelpersonen, Schulen, Vereine, Firmen usw.) gemietet werden.

 

C.   Anfragen zur Miete

Sämtliche Anfragen sind schriftlich an den Hüttenchef zu richten. Hierzu kann eine E-Mail geschrieben oder ein Brief per Post geschickt werden. Zudem gibt es auf der Vereinshomepage ein Anfrageformular.

Anfragen werden in der Eingangsreihenfolge verarbeitet.

 

D.   Pflichten der Mieter/-innen und Nutzer/-innen

Schlüssel des Hauses

Bei Übergabe des Berghaus wird ein Schlüssel übergeben, welcher dem Mieter/der Mieterin während der Mietdauer zur Verfügung steht.

Dieser Schlüssel wird bei Rückgabe wieder eingezogen. Ein Verlust dieses Schlüssels wird mit CHF 200.- dem Mieter/der Mieterin verrechnet.

 

Übergabe des Berghaus

Bei Übergabe wird mit dem Mieter/der Mieterin und dem Hüttenchef oder dessen Vertreter ein Rundgang durch das Haus gemacht und alle wichtigen Dinge erklärt. Schäden, welche vor Mietübernahme entstanden sind, werden gezeigt und sind notiert.

 

Während des Aufenthalts

Die Mieterinnen und Mieter müssen sich während ihres Aufenthalts im Berghaus an untenstehenden Regeln halten und sind persönlich dafür verantwortlich, dass dies auch durch ihre Gäste gemacht wird.

 

·       Im ganzen Berghaus herrscht absolutes Rauchverbot

·       Die Mieterinnen und Mieter und ihre Gäste müssen sich an das Wassersparen halten

·       Genutztes Geschirr und andere Küchenutensilien müssen nach Gebrauch sauber gereinigt und wieder an ihren Ort verräumt werden.

·       Umgestellte Tische und Stühle müssen vor Rückgabe des Hauses wieder an ihren ursprünglichen Standort verschoben werden.

·       Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr draussen und die Zimmerlautstärke in der gleichen Zeit drinnen müssen befolgt werden. Bussen und Anzeigen gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters/der Mieterin.

·       Es gelten die allgemeinen Anstands- und Umgangsregeln des Alltags.

Rückgabe des Berghaus

Vor der Rückgabe des Berghauses und somit dem Ende des Mietverhältnisses müssen folgende Punkte erledigt werden:

 

Allgemein im ganzen Haus

·       Sämtliche Oberflächen (Tische, Stühle, Ablagen und dergleichen) müssen gereinigt werden

·       Die Böden müssen mit dem Besen gewischt und nass aufgenommen werden

·       Alle Fenster und Fensterläden sind zu schliessen

·       Der Müll ist in den Gebührenpflichtigen Müllsäcken und wird durch den Mieter/die Mieterin entsorgt

·       Es ist untersagt Wolldecken und Kissen ausserhalb des Berghauses zu nutzen

 

Küche

·       Alle Oberflächen müssen gereinigt werden

·       Der Kochherd muss sauber und von Schmutz und Fett befreit sein

·       Sämtliches Geschirr ist sauber abgewaschen und an seinen Ursprungsort verstaut

·       Der Boden ist mit dem Besen und danach nass gründlich gereinigt

·       Essensreste und Esswaren werden durch den Mieter/die Mieterin mitgenommen oder entsorgt

·       Das Holz für die Heizung wurde wieder aufgefüllt

·       Die Heizung muss NICHT gereinigt werden. Dies wird durch den Hüttenchef gemacht

Aufenthaltsraum

·       Die Tische sind wieder an ihrem Ursprungsort und sauber gereinigt

·       Die Stühle sind auf den Tischen

·       Der Boden ist mit dem Besen und danach nass gereinigt

·       Sämtliche Dekoration wurde entfernt und durch die Mieter/die Mieterinnen entsorgt

·       Der Kamin muss NICHT gereinigt werden. Dies wird durch den Hüttenchef gemacht

Schlafräume

·       Die genutzten Kissenbezüge müssen abgezogen und im Aufenthaltsraum auf einem Tisch deponiert werden

·       Die Böden müssen mit einem Besen gereinigt werden. NICHT nass aufnehmen!

·       Sämtliche persönlichen Sachen werden durch die Mieter/durch die Mieterinnen mitgenommen oder entsorgt

·       Abfall in den Schlafräumen wird ebenfalls durch die Mieter/durch die Mieterinnen entsorgt

Sanitäre Anlagen

·       Alle Toiletten müssen sauber gereinigt werden

·       Der Müll in den Toiletten muss durch den Mieter/die Mieterin entsorgt werden

·       Die Spiegel und Ablagen müssen auch sauber gereinigt werden

·       Die Böden müssen mit dem Besen und danach nass geputzt werden

·       Die beiden kleinen Heizelemente sind ausgeschalten und ausgesteckt

Reduit

·       Alle Lebensmittel und Getränke müssen aus den Kühlschränken und dem Gefrierschrank entfernt werden

·       Kühlschränke und Gefrierschrank müssen sauber gereinigt werden

·       Der Stecker hinten an der Wand muss ausgezogen und somit die Kühl- und Gefrierschränke ausgesteckt werden

·       Sämtliche, dem Mieter/der Mieterin gehörenden, Lebensmittel werde durch diese mitgenommen oder entsorgt

·       Das Reduit muss mit dem Besen und bei Bedarf nass gereinigt werden

Aussenbereich

·       Der Aussenbereich muss sauber und gereinigt hinterlassen werden

·       Bei Grillnutzung muss dieser gereinigt werden

·       Genutzte Holzkohle muss in den Metalleimer entsorgt werden. Das sonstige Entsorgen (Wald etc) ist bei Strafe untersagt.

·       Die Sonnenschirme müssen zugeklappt werden

·       Genutzte Festbankgarnituren müssen wieder verräumt werden

 

Schäden und Verluste

Bei Schäden und/oder Verlusten muss dem Hüttenchef bei der Rückgabe des Berghauses eine Meldung erfolgen. Nach der Rückgabe festgestellte Schäden oder Verluste werden dem Mieter/der Mieterin in Rechnung gestellt.

Mutwillig verursachte Beschädigungen werden nebst der Bezahlung mit einer Anzeige belegt.

 

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung erfolgt in den dafür vorgesehenen Müllsäcken, welche dem Mieter zur Verfügung gestellt werden.

Die Entsorgung wird am Abfallplatz in Les Près-d’Orvin durch den Mieter/die Mieterin gemacht.

Alle Müllsäcke müssen in die Container platziert werden. Es ist verboten Abfallsäcke bei Abfallhäuschen auf den Boden zu stellen.

Es gilt das Reglement der Gemeinde Orvin.

E.   Nachreinigungen

Nachreinigungen nach Mieten werden mit CHF 100.- für die erste Stunde und CHF 50.- für jede weitere angebrochene Stunde verrechnet.

F.   Absagen und Rücktritt vom Mietvertrag

Absagen bis 2 Wochen vor Mietbeginn sind kostenlos

Absagen zwischen 2 und 1 Woche vor Mietbeginn werden mit 50% des Mietbetrages verrechnet

Absagen kürzer als 1 Woche vor Mietbeginn werden mit 100% des Mietbetrages verrechnet

Es gilt der Betrag auf dem Mietvertrag

G.   Vorauszahlungen/Vorkasse

Bei Mietbeträgen von mehr als CHF 1000.- wird eine Vorkasse von 50% des Mietvertrages bei Vertragsunterzeichnung verlangt.

Mieter und Mieterinnen mit Wohnsitz im Ausland müssen 50% des Mietbetrages bei Vertragsabschluss und 50% des Mietbetrages 3 Wochen vor Mietbeginn begleichen

Es ist dem Verein jederzeit erlaubt allgemein eine Vorkasse zu verlangen

H.   Parkplätze

Die Parkplätze beim Berghaus dürfen durch die Mieter genutzt werden.

Es ist absolut verboten die Parkplätze, Zufahrten und dergleichen der Nachbarn zu nutzen.

Wenn nicht genügend Parkplätze beim Berghaus sind, dann müssen die öffentlichen Plätze der Gemeinde Orvin genutzt werden.

 

I.     Wasser im Berghaus

Das Berghaus ist nicht am Wassernetz angeschlossen und bezieht sein Wasser aus einer Zisterne. Somit ist das Wasser kein Trinkwasser aber für folgende Nutzung absolut und gefahrlos geeignet:

·       Zum Abkochen und allgemeinen Kochen

·       Zur Kaffee- und Teezubereitung

·       Zum Waschen und Duschen

·       Zum Zähneputzen, ohne es zu trinken

 

Wir weisen die Gäste an mit dem Wasser sparsam umzugehen und es mit Bedacht einzusetzen und danken für das Verständnis.

J.   Haftung und Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer

Der Bergclub Flügelrad schliesst sämtliche Haftungen für Unfälle und andere Vorkommnisse aus

 

K.   Nicht bezahlen der Mieten

Wer eine Miete nicht innerhalb der Frist bezahlt, erhält eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist. Sollte diese Frist ohne Bezahlung verstreichen, wird auf den offenen Rechnungsbetrag die Summe von CHF 50.00 als Mahngebühren dazugerechnet.

Dies hat zur Folge, dass bei kommenden Mieten dieser Person oder dieses Vereins eine Vorkasse von 50% des Mietbetrages (gemäss dem Mietvertrag) vor Mietantritt bezahlt werden müssen.

Ein Mietverbot kann durch den Verein generell ausgesprochen werden.

L.   Schlussbestimmungen

Es obliegt dem Hüttenchef die Schadenssumme für entstandene Schäden zu bestimmen

Der Bergclub Flügelrad lehnt sämtliche Schadenersatzklagen oder Haftungen ab, welche durch Nichteinhalten der Regeln, der Hausordnung oder der Weisungen verursacht wurden.

M. Inkrafttreten

Die hier vorliegende Hausordnung tritt nach der Annahme durch die Generalversammlung vom 28. März 2010 in Kraft. Neuerungen und Anpassungen vom 19.12.2022 wurden durch den Vorstand einstimmig genehmigt. Somit gilt diese Hausordnung, als verabschiedet und die Punkte in dieser gelten ab dem 01.01.2023.